Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Stiftungssatzung einer möglichen Europäischen Stiftung eingeleitet. Die Europäische Stiftung würde Stiftern europaweit eine einheitliche Rechtsform zur Verfügung stellen. Bislang müssen Stifter auf 27 unterschiedliche nationale rechtliche Konzepte zurückgreifen.
Die von der Kommission initiierte öffentliche Konsultation wird am 15.05.2009 beendet sein. Die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Rechtsform einer Europäischen Stiftung berücksichtigt werden.
Der Kommission geht es im Rahmen der Konsultation insbesondere darum, Schwierigkeiten von grenzüberschreitend tätigen Stiftungen sowie die Auswirkungen einer europäischen Satzung auf das Verhalten von Geldgebern und Stiftungsgründern in Erfahrung zu bringen.
Interessierte Akteure des dritten Sektors sind zur Teilnahme an der Konsultation und Eingabe ihrer Stellungnahmen aufgerufen.
Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/…
Pressemitteilung v. 16.02.2009, IP/09/270: http://europa.eu/…