Umsatzsteuerbefreiung für Laientheater

By nonprofitlawyer

Auch ein Laienspieltheater erfüllt die Voraussetzungen dafür, dass ihm von der Finanzverwaltung eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung erteilt wird.

Der Amateurtheaterverein „Langenbrucker Theaterbühne“ erhielt durch die Regierung von Oberbayern ungewollt eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung. Diese an sich steuerlich wünschenswerte Maßnahme verkehrte sich beim Verein ins Gegenteil: Ein Vorsteuerabzug, der ohne die Bescheinigung möglich gewesen wäre, entfiel nunmehr.

Der Verein bestritt, als Laienbühne die Voraussetzungen zu erfüllen, unter denen eine solche Bescheinigung erteilt werden kann. Es fehle den Darbietungen das erforderliche künstlerische Niveau professioneller Darbietungen; das Schauspiel diene eher dem geselligen Beisammensein der Mitglieder.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage des Vereins gegen die Erteilung der Bescheinigung ab. Eine Laienbühne erfülle grundsätzlich die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein staatliches Landestheater. Nicht nur professionelle Theater seien dazu geeignet, dem Publikum Theaterstücke in einer Weise nahezubringen, die zum Nachdenken anregten und unterhielten. Privaten Theaterträgern komme zudem eine Ersatzfunktion im ländlichen Raum für Städte- oder Landestheater zu. Ein Wahlrecht zwischen der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug und der Erteilung einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung sehe das Gesetz nicht vor.

BVerwG, Beschluss v. 31.07.2008, Az. 9 80.07