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	<title>Nonprofitrecht Weblog</title>
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	<description>Aktuelle News zum deutschen Nonprofitrecht - ein Service der WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</description>
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		<title>Nonprofitrecht Weblog</title>
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		<title>Neue Steuerregelungen und geplante Änderungen für 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 16:05:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Steuergesetzgeber verhält sich in der Weihnachtszeit traditionsgemäß wenig besinnlich. Spätestens mit dem Jahreswechsel treten verschiedene steuerliche Regelungen in Kraft, die speziell auch für gemeinnützige Organisationen Neuerungen bereithalten. Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen (Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne), werden ab 01.01.2012 nicht mehr bei der Berechnung des abziehbaren Spendenhöchstbetrages mit einbezogen. Für Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften verringert sich [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1855&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Steuergesetzgeber verhält sich in der Weihnachtszeit traditionsgemäß wenig besinnlich. Spätestens mit dem Jahreswechsel treten verschiedene steuerliche Regelungen in Kraft, die speziell auch für gemeinnützige Organisationen Neuerungen bereithalten.</strong></p>
<ul>
<li>Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen (Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne), werden ab 01.01.2012 nicht mehr bei der <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/06/21/abgeltend-besteuerte-kapitaleinkunfte-erhohen-kunftig-nicht-mehr-den-spendenhochstbetrag/" target="_blank">Berechnung des abziehbaren Spendenhöchstbetrages</a> mit einbezogen. Für Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften verringert sich damit die steuerliche Anreizwirkung zum Spenden. In Einzelfällen kann es vorteilhaft sein, Kapitaleinkünfte dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen (§ 2 Abs. 5b EStG -neu-)</li>
<li>Stipendien, die im Ergebnis aus öffentlichen Zuschüssen stammen, sind ab 2012 steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG -neu-)</li>
<li>Eine Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung muss dem Finanzamt künftig innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden. Danach gehen die Finanzbehörden ansonsten von einer Fortführung des Betriebes aus (§ 16 Abs. 3b EStG -neu-). Für Nonprofit-Organisationen ist dies insbesondere in Fällen der Auslagerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe relevant. Ohne <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/02/02/steuerausblick-2011/" target="_blank">Anzeige der Betriebsaufgabe</a> beim Finanzamt führen die Einnahmen aus der Beteiligung an einem ausgelagerten Betrieb weiterhin zu voll steuerpflichtigen gewerblichen Einkünften statt zu steuerlich günstigen Einkünften aus Vermögensverwaltung</a>. Die Anzeigepflicht gilt bereits für Betriebsaufgaben nach dem 04.11.2011.</li>
<li>Gemeinnützige unselbständige Stiftungen sind ab 01.01.2012 von Gesetzes wegen vom Kapitalertragssteuerabzug befreit, wenn das Vermögen formal getrennt von dem des Treuhänders gehalten wird (§ 44a Abs. 6 EStG -neu-). Qua BMF-Schreiben gilt die Befreiung schon für <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/10/04/ab-01-01-2011-kein-kapitalertragssteuerabzug-mehr-fur-unselbstandige-stiftungen/" target="_blank">Kapitaleinkünfte in 2011</a>.</li>
<li>Ausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder werden unter bestimmten Voraussetzungen ab 01.01.2012 ebenfalls vom Kapitalertragssteuerabzug befreit (§ 44a Abs. 4b EStG -neu-).</li>
<li>Die spendenrechtlichen Erleichterungen für Katastrophenfälle, insbesondere zur Sammlung auf Treuhand- und Sonderkonten samt vereinfachtem Spendennachweis, werden gesetzlich in § 50 EStDV -neu- festgeschrieben. Bisher ordnete das BMF die Vereinfachungen durch Verwaltungsanweisung für jeden Einzelfall an (<a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/10/04/vereinfachtes-spenden-fur-opfer-in-ostafrika/" target="_blank">zuletzt für Ostafrika</a>). Ab 2012 wird die Finanzverwaltung nur noch den entsprechenden Geltungszeitraum der Erleichterungen für den jeweiligen Katastrophenfall anordnen, die dann anwendbaren Erleichterungen stehen aber bereits im Vorfeld planungssicher fest.</li>
<li>Für das Verfahren zur Wertfeststellung von geschenkten Grundstücken, Betriebsvermögen oder Gesellschaftsanteilen wird die Stellung als Verfahrensbeteiligter gesetzlich geklärt. Im Wesentlichen gilt künftig derjenige als Verfahrensbeteiligter, der bei der Schenkung unter Lebenden die Schenkungssteuer entrichten soll (§ 154 Abs. 1 Nr. 3 BewG -neu-). Die Stellung als Verfahrensbeteiligter ist entscheidend für die Frage, wem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Wertfeststellung zustehen.<br />
Der Gesetzgeber kommt damit lediglich <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/10/31/der-stifter-darf-gegen-den-falsch-festgesetzten-wert-seiner-zustiftung-einspruch-einlegen/" target="_blank">Vorgaben des BFH</a> nach. Die Verfahrensstellung von Spendern, für die sich die Wertfeststellung indirekt erst bei der abziehbaren Spendenhöhe im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung auswirkt, erkennt er weiterhin nicht an. Die Neuregelung ist bereits rückwirkend für Bewertungsstichtage nach dem 30.06.2011 anzuwenden.</li>
<li>Bisher nicht steuerpflichtige Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften durch sog. disquotale Einlagen sollen künftig durch die Schenkungssteuer erfasst werden. Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere auch Verschiebungen von Stiftern zu ihren Familienstiftungen im Auge, wenn beide an ein und demselben Unternehmen beteiligt sind (§ 7 Abs. 8 ErbStG -neu-). Die Neuregelung ist bereits einen Tag nach Verkündung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, d.h. zum 14.12.2011, in Kraft getreten.</li>
<li>Eine nachträgliche Erhöhung des unternehmerischen Nutzungsanteils bei gemischt genutzten Gebäuden (zum Ganzen vgl. die Artikel <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/07/27/bmf-schreiben-zum-vorsteuerabzug-bei-gemischt-genutzten-gebauden/" target="_blank">&#8222;BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden&#8220;</a> und <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/10/31/frist-fur-die-zuordnung-gemischt-genutzter-gebaude-zum-unternehmensvermogen/" target="_blank">&#8222;Frist für die Zuordnung gemischt genutzter Gebäude zum Unternehmensvermögen&#8220;</a>) kann künftig unter gewissen Voraussetzungen bereits am Ende des Jahres der Veränderung abgebildet und die zusätzliche Vorsteuer gezogen werden. Bei einer besonders erheblichen Veränderung kann die Anpassung auch schon im Rahmen der Vorsteueranmeldung vorgenommen werden (§ 44 UStDV -neu-). Die Liquiditätsvorteile durch die schnellere Erfassung von Nutzungsveränderungen sind erstmals erlangbar für Gebäude, die ab dem 01.01.2012 angeschafft oder hergestellt werden.</li>
</ul>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span><span>: Auf viele der steuerlichen Neuregelungen müssen gemeinnützige Organisationen direkt reagieren: So kann Großspendern mit Kapitaleinkünften bspw. eine Vergleichsrechnung zur steueroptimierten Berücksichtigung ihrer Spenden angeboten werden, Treuhandkonten erleichtern die Spendensammlung bei künftigen Katastrophenfällen und die Auslagerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe erfordert eine zeitnahe Erklärung gegenüber dem Finanzamt.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:left;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/steuervereinfachungsgesetz_2011_v._01.11.2011__bgbl._2011_i__2131.pdf">Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 01.11.2011, BGBl. 2011 I, 2131.</a></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:left;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/beitreibungsrichtlinie-umsetzungsgesetz_v._07.12.2011__bgbl._2011_i__2592.pdf">Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 07.12.2011, BGBl. 2011 I, 2592.</a></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:left;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/bmf__zweite_verordnung_zur___nderung_steuerlicher_verordnungen_v._13.10.2011__br-drs._62811__zustimmung_des_bundesrates_v._25.11.2011__br-drs._62811_beschluss.pdf">BMF, Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 13.10.2011, BR-Drs. 628/11; Zustimmung des Bundesrates v. 25.11.2011, BR-Drs. 628/11/Beschluss.</a></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1855/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1855&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Ausgaben für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten sind bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnen</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 15:52:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das FG Niedersachsen hat einem Konzertveranstalter seine Ausgaben für die kurzfristige Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten im Rahmen der Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet und damit die Steuerlast deutlich erhöht. Gemeinnützige Organisationen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Veranstaltungsräume anmieten, sollten hellhörig werden. Die Gewerbesteuer will die potentielle Ertragskraft eines Betriebes besteuern. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1852&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das FG Niedersachsen hat einem Konzertveranstalter seine Ausgaben für die kurzfristige Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten im Rahmen der Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet und damit die Steuerlast deutlich erhöht. Gemeinnützige Organisationen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Veranstaltungsräume anmieten, sollten hellhörig werden.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Die Gewerbesteuer will die potentielle Ertragskraft eines Betriebes besteuern. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob eine für den Betrieb notwendige Immobilie gekauft oder angemietet wird. Ausgaben für Miete und Leasing, die zunächst die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage schmälern, werden daher im Rahmen der Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet. Nach Ansicht des FG Niedersachsens gilt dies auch für die von einem Konzertveranstalter angemieteten Räumlichkeiten. Diese seien nicht Teil des den Endkunden angebotenen Konzertangebotes, sondern notwendiger Bestandteil des eigentlichen Betriebes. Andernfalls müssten die Veranstaltungsräume selbst gekauft werden.</p>
<p>Auch gemeinnützige Organisationen sind mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gewerbesteuerpflichtig. Zwar erklärt § 68 Nr. 7 AO die Veranstaltung von Konzerten zu gesetzlichen Zweckbetrieben, welche weder körperschafts- noch gewerbesteuerpflichtig sind. Das gilt jedoch nur für gemeinnützige Kultureinrichtungen, für die eine Konzertveranstaltung zugleich der Erfüllung gemeinnütziger Satzungszwecke dient. Bei anderen Körperschaften sind die im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes grundsätzlich abzugsfähigen Anmietungskosten bei der Gewerbesteuer aber teilweise wieder aufzuschlagen und als Gewerbeertrag zu besteuern.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Das Urteil des FG Niedersachsen gilt selbstverständlich auch für Service-GmbHs gemeinnütziger Organisationen, auf die Marketing- und ähnliche Aufgaben der werbewirksamen Außendarstellung, d.h. auch entsprechende Veranstaltungen ausgelagert werden. Gegen das Urteil wurde übrigens Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Az. IV R 24/11 anhängig ist.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/fg_niedersachsen__urteil_v._26.05.2011__az._10_k_290-10.pdf">FG Niedersachsen, Urteil v. 26.5.2011, Az. 10 K 290/10.</a></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1852/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1852&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Entweder Gehaltsverzicht oder Verlust der Gemeinnützigkeit: Zu hohe Vergütungen als Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit</title>
		<link>http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2012/01/03/entweder-gehaltsverzicht-oder-verlust-der-gemeinnutzigkeit-zu-hohe-vergutungen-als-verstos-gegen-das-gebot-der-selbstlosigkeit/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 15:48:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Stiftungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Tätigkeitsvergütungen für Stiftungsvorstände können bei kleineren Stiftungen gelegentlich so hoch sein, dass kaum noch Mittel für die eigentliche Zweckverwirklichung übrig bleiben. In einem aktuellen Urteil billigte der BFH eine finanzgerichtliche Entscheidung, die die Stiftungsvorstände zur Reduzierung der an sie selbst gezahlten Vergütungen verpflichtete. Im entschiedenen Fall deckten die Wertpapiererträge der Stiftung nicht einmal die Ausgaben [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1849&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Tätigkeitsvergütungen für Stiftungsvorstände können bei kleineren Stiftungen gelegentlich so hoch sein, dass kaum noch Mittel für die eigentliche Zweckverwirklichung übrig bleiben. In einem aktuellen Urteil billigte der BFH eine finanzgerichtliche Entscheidung, die die Stiftungsvorstände zur Reduzierung der an sie selbst gezahlten Vergütungen verpflichtete.</strong>  </p>
<p style="text-align:justify;">Im entschiedenen Fall deckten die Wertpapiererträge der Stiftung nicht einmal die Ausgaben für die Förderung des satzungsmäßigen Zweckes. Die Verwaltungskosten (Prüfungsentgelte und Vorstandsbezüge) konnten durch die niedrigen Erträge ebenfalls nicht gedeckt werden. Das Finanzamt erkannte in der gleichwohl erfolgten Auszahlung der Vergütungen einen Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und versagte der Stiftung den Status als gemeinnützige Körperschaft. Das Finanzgericht und jetzt auch der BFH bestätigten diese Entscheidung. </p>
<p>Eine Regelung in der Stiftungssatzung hatte die Organe zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet. Die Satzungsregelung wiederholte damit im Wesentlichen nur das, was sowieso von den meisten Landesstiftungsgesetzen verlangt wird. Die Vorstandsmitglieder seien danach gehalten gewesen, die Verwaltungsausgaben, d.h. insbesondere die Vergütungen, auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Stiftungen müssen in ertragsschwachen Jahren also ggf. ihre Vorstandsbezüge reduzieren, um so ihren gemeinnützigen Status zu schützen.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Eine Stiftung kann nicht in beliebiger Höhe Vergütungen ausbezahlen. Die Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Stiftung hat Vorfahrt. Im Zweifel müssen sich die für die Stiftung handelnden Personen mit ihren Gehaltsforderungen also zurückhalten (vgl. auch Nr. 18 ff. zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AEAO). Im Zuge der Stiftungserrichtung sollte sich der Stiftung über das Thema Vorstandsvergütung daher intensiv Gedanken machen. Es dürfte sich ferner regelmäßig anbieten, eine Bestimmung in die Satzung einzufügen, die unter engen Voraussetzungen zur Überbrückung ertragsschwacher Jahre einen Rückgriff auf das Stiftungsvermögen zulässt, um so die Förderung der Stiftungszwecke auch in schwierigen Zeiten zu ermöglichen.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/bfh__beschluss_vom_07.09.2011__az._i_b_36-11__nv_.pdf">BFH, Beschluss v. 07.09.2011, Az. I B 36/11 (NV).</a></p>
<p></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1849/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1849&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Doppelstiftungsmodelle im Rahmen der Unternehmensnachfolge: Schutz vor Pflichtteilsansprüchen</title>
		<link>http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2012/01/03/doppelstiftungsmodelle-im-rahmen-der-unternehmensnachfolge-schutz-vor-pflichtteilsanspruchen/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 15:44:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stiftungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Begünstigt durch den demographischen Wandel wird in Deutschland in den nächsten Jahren mehr Vermögen vererbt als jemals zuvor. Stiftungsgestaltungen sind geradezu prädestiniert, für die dabei auftretenden rechtlichen Problemfelder Lösungen anzubieten. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Unternehmensnachfolge, wie ein aktuelles Urteil des BFH beweist. In dem vom BFH entschiedenen Fall führte ein individuell [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1846&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Begünstigt durch den demographischen Wandel wird in Deutschland in den nächsten Jahren mehr Vermögen vererbt als jemals zuvor. Stiftungsgestaltungen sind geradezu prädestiniert, für die dabei auftretenden rechtlichen Problemfelder Lösungen anzubieten. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Unternehmensnachfolge, wie ein aktuelles Urteil des BFH beweist. In dem vom BFH entschiedenen Fall führte ein individuell angepasstes Doppelstiftungsmodell dazu, dass der auf den Tod bedingte Vermögensübergang aus dem Nachlass fiel und Pflichtteilsansprüchen nicht ausgesetzt war.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Für eine erb- und steuerrechtlich optimierte Unternehmensnachfolge bieten sich häufig sog. Doppelstiftungsmodelle an. Dabei wird im Ergebnis ein großer Teil der Unternehmenskontrolle einer Familienstiftung überantwortet, wohingegen entscheidende Kapitalanteile erb- und schenkungssteuerfrei einer gemeinnützigen Stiftung übertragen werden. Diesen Leitlinien war wohl auch der Suhrkamp-Verleger Siegfried Unseld gefolgt, als er 2001 eine Familienstiftung als Alleinerbin einsetzte. Zugleich übertrug er seiner gemeinnützigen Stiftung Unterbeteiligungen an den Verlagsgesellschaften von jeweils 30%, jedoch aufschiebend bedingt auf seinen Tod.</p>
<p>Dennoch gehörten die Unterbeteiligungen nicht mehr zum Nachlass, wie der BGH nun entschied und damit zugleich Pflichtteilsansprüche des Sohnes aus erster Ehe ablehnte. Für das Gericht waren die Schenkungen bereits in 2001 mit Abschluss der Verträge vollzogen. Die Unterbeteiligungen waren mithin durch Schenkungen unter Lebenden und nicht mittels Verfügungen von Todes wegen übertragen worden.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Ob eine Verfügung von Todes wegen oder eine Schenkung unter Lebenden vorliegt, macht zivilrechtlich einen großen Unterschied. Nach neuer Rechtslage ist mit jedem Jahr nach einer Schenkung unter Lebenden das übertragene Vermögen zu einem größeren Anteil dem Zugriff von Pflichtteilsberechtigten entzogen und nach 10 Jahren endgültig nicht mehr erreichbar.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/bgh__pressemitteilung_188-2011_zum_urteil_v._29.11.2011__az._ii_zr_306-09.pdf">BGH, Pressemitteilung 188/2011 zum Urteil v. 29.11.2011, Az. II ZR 306/09.</a></p>
<p></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1846/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1846&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Rechtsberatung durch Berufsverbände als Nebenzweck zulässig</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 15:38:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbandsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsberatung ist in Deutschland im Grundsatz ausgebildeten Juristen vorbehalten. Allerdings ist es auch Berufs- und Wirtschaftsverbänden erlaubt, ihre Mitglieder und angeschlossenen Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten, eine geeignete personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorausgesetzt. Die Verbände machen hiervon in der Praxis sehr intensiv Gebrauch. Zum zulässigen Umfang der Rechtsberatung durch Verbände hat der BGH [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1843&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsberatung ist in Deutschland im Grundsatz ausgebildeten Juristen vorbehalten. Allerdings ist es auch Berufs- und Wirtschaftsverbänden erlaubt, ihre Mitglieder und angeschlossenen Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten, eine geeignete personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorausgesetzt. Die Verbände machen hiervon in der Praxis sehr intensiv Gebrauch. Zum zulässigen Umfang der Rechtsberatung durch Verbände hat der BGH kürzlich Stellung genommen.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt Berufs- und Wirtschaftsverbänden die Beratung ihrer Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten, „soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung“ ist. Die Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist ein besonderes Nebenzweckprivileg. Es ergänzt das bereits nach allgemeinen vereinsrechtlichen Vorgaben geltende Nebenzweckprivileg, das Vereinen eine gewisse wirtschaftliche Betätigung neben ihrer ansonsten rein ideellen Tätigkeit gestattet (vgl. hierzu die Artikel <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/03/04/neues-zu-nebenzweckprivileg-und-gepragetheorie/" target="_blank">&#8222;Neues zu Nebenzweckprivileg und Geprägetheorie&#8220;</a> sowie <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/06/21/kindergarten-und-kindertagesstatten-in-form-eines-e-v-unzulassig/" target="_blank">&#8222;Kindergärten und Kindertagesstätten<br />
in Form eines e.V. unzulässig&#8220;</a>).</p>
<p>Der durch den BGH entschiedene Fall betraf einen Einzelhandelsverband, der sich der Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder verschrieben hatte. Laut Satzung gehörte hierzu u.a. auch: a) den Mitgliedern in allgemeinen Wirtschafts-, Rechts- und Steuerfragen des Einzelhandels Rat und Auskunft zu erteilen und sie bei den zuständigen Stellen zu unterstützen, sowie b) den Mitgliedern im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsschutz zu gewähren durch gerichtliche Vertretung sowie Beratung und Hilfe in Rechtsangelegenheiten. Hierauf gestützt beriet der Verband ein Mitglied, das von einem anderen Unternehmen in einer markenrechtlichen Streitigkeit abgemahnt worden war. </p>
<p>Der Verband handelte korrekt, wie der BGH entschied. Zum einen decke die Satzung das Handeln des Verbandes. Indem die Rechtsberatung  neben den übrigen Verbandszwecken in der Satzung gleichrangig genannt sei und die angebotenen Rechtsdienstleistungen in einem unmittelbaren Bezug zur konkreten beruflichen Tätigkeit der Mitglieder stünden, bewege sich der Verband außerdem im Rahmen seines Nebenzweckprivilegs. Als Schwerpunkt der Tätigkeit verblieb weiterhin die allgemeine Interessenvertretung für den Einzelhandel.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Neben Haftungsrisiken sind bei einer Rechtsberatung durch Verbände auch steuerliche Besonderheiten zu beachten. Das ertragssteuerliche Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Rechtsberatung“ wird von der Finanzverwaltung zwar regelmäßig mit Null angesetzt. Mitgliedsbeiträge, die auf die Rechtsberatung des Verbandes/Vereins an die Mitglieder entfallen, sind außerdem gemäß § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfrei. Auch die gerne übersehene Versicherungssteuer fällt nicht an – jedenfalls bei Rechtsberatungsleistungen durch Berufsverbände. Sofern die Rechtsberatungstätigkeit zum Selbstzweck des Verbandes wird, kann aber der Entzug der Steuerbegünstigung als Berufsverband drohen. Eine frühzeitige Ausgliederung der Beratungstätigkeiten auf eine Tochter-GmbH ist in diesen Fällen angezeigt.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/bgh__urteil_vom_01.06.2011__az._i_zr_58-10.pdf">BGH, Urteil v. 01.06.2011, Az. I ZR 58/10.</a></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1843/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1843&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Brennpunkt „Zweckbetrieb“: Steuerpflicht nach Restrukturierung – ausgegliedertes Labor nicht gemeinnützig</title>
		<link>http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/11/29/brennpunkt-%e2%80%9ezweckbetrieb-steuerpflicht-nach-restrukturierung-ausgegliedertes-labor-nicht-gemeinnutzig/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 18:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Tätigkeiten, die eine gemeinnützige Körperschaft bisher im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeübt hat, sind nach einer Ausgliederung auf eine Tochter-GmbH nicht zwingend weiterhin als Zweckbetrieb einzustufen. Ein aktuelles Urteil des FG Münster führt dies deutlich vor Augen. Im entschiedenen Fall hatten sich mehrere gemeinnützige Krankenhausbetreiber dazu entschieden, ihre jeweils hausinternen Labore auf eine einzige GmbH zu [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1837&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Tätigkeiten, die eine gemeinnützige Körperschaft bisher im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeübt hat, sind nach einer Ausgliederung auf eine Tochter-GmbH nicht zwingend weiterhin als Zweckbetrieb einzustufen. Ein aktuelles Urteil des FG Münster führt dies deutlich vor Augen.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Im entschiedenen Fall hatten sich mehrere gemeinnützige Krankenhausbetreiber dazu entschieden, ihre jeweils hausinternen Labore auf eine einzige GmbH zu übertragen. Diese zentrale Labor-GmbH übernahm das bisherige Personal und erbrachte ihre Leistungen fast ausschließlich gegenüber den Krankenhäusern. Was als sinnvolle Restrukturierung zur Effizienzsteigerung gedacht war, zog freilich nachteilige steuerliche Folgen nach sich. Denn während die jeweiligen Hauslabore als unselbständige Teile der Krankenhäuser noch deren Zweckbetriebseigenschaft teilten, verneinte das FG Münster bei der nun in der Labor-GmbH zusammengeführten Tätigkeit eine eigene Gemeinnützigkeit. Die ausgegliederten Zweckbetriebe waren damit plötzlich ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dem Gericht zufolge war keine der gesetzlichen Vorschriften zur Qualifizierung als Zweckbetrieb einschlägig.</p>
<p style="text-align:left;"><span style="text-decoration:underline;">Gesetzliche Zweckbetriebe, §§ 67 und 68 AO</span></p>
<p style="text-align:justify;">In den §§ 67 und 68 AO führt das Gesetz spezielle Zweckbetriebe auf. Danach sind bspw. Alten- und Pflegeheime, Behindertenwerkstätten, Museen, Forschungseinrichtungen und z.B. auch Krankenhäuser, die zu mindestens 40% nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen (im Bereich der Umsatzsteuer ist die prozentuale Grenze <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/06/21/umsatzsteuerliche-bevorzugung-der-wohlfahrtsverbande-gegenuber-anderen-sozialen-dienstleistern-europarechtswidrig/" target="_blank">derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem EuGH</a>), als Zweckbetriebe begünstigt. Da die Labor-GmbH nach der Ausgliederung nicht mehr Teil eines Krankenhausbetriebes war, sondern als selbständige Einheit agierte, war eine Qualifizierung als Zweckbetrieb allerdings nicht möglich.</p>
<p style="text-align:left;"><span style="text-decoration:underline;">Betriebe der Wohlfahrtspflege, § 66 AO</span></p>
<p style="text-align:justify;">Weiter erklärt das Gesetz Betriebe der Wohlfahrtspflege zu Zweckbetrieben. Diese widmen sich Personen, die aufgrund von Krankheit oder Alter besonders notleidend und hilfsbedürftig sind. Für eine Zweckverwirklichung in diesem Sinne genügt es allerdings <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2010/07/30/zweckbetrieb-bei-leistungen-einer-steuerbefreiten-korperschaft-an-eine-andere-steuerbefreite-korperschaft/" target="_blank">weder dem BFH</a> noch vorliegend dem FG Münster, wenn die Leistung einem anderen gemeinnützigen Träger gegenüber erbracht wird und dem bedürftigen Personenkreis daher nur indirekt zugutekommt. Laut FG Münster sei die Laborbefundung nur eine Vorleistung für die eigentliche Wohlfahrtspflege, welche dann erst durch die Krankenhäuser erfolge. Auf § 66 AO konnte sich die Labor-GmbH daher nicht stützen. Als weiteres Ausschlusskriterium zog das FG Münster übrigens die Tatsache heran, dass die GmbH ihre Tätigkeit „des Erwerbs wegen“ ausübte, indem sie 10% ihrer Laborleistungen gegenüber nicht-gemeinnützigen Institutionen erbrachte.</p>
<p style="text-align:left;"><span style="text-decoration:underline;">Allgemeiner Zweckbetrieb, § 65 AO</span></p>
<p style="text-align:justify;">Es verblieb letztlich nur die Möglichkeit, in den Laborleistungen einen Zweckbetrieb nach den allgemeinen Voraussetzungen des § 65 AO zu erblicken. Hierzu hätte die GmbH zu nicht begünstigten Betrieben nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten dürfen, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar war. Ein entsprechend wettbewerbsneutrales Verhalten sprach das FG Münster der GmbH allerdings ab, da die Labor-GmbH durch ihre Leistungen tatsächlich in erheblichem Umfang mit privatwirtschaftlichen Anbietern in Wettbewerb trat.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Die Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bereitet traditionell Schwierigkeiten. Insbesondere der Wettbewerbsgesichtspunkt führt nicht selten zur Versagung der Zweckbetriebseigenschaft. Hat sich die Privatwirtschaft einen bestimmten Tätigkeitsbereich bereits erschlossen, droht dem gemeinnützigen Konkurrenten der Verlust der Steuerfreiheit. Die finanziellen Folgen bei einer ca. 30%igen Ertragsteuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) und einem Umsatzsteuersatz von 19% statt nur 7% können erheblich sein (die Labor-GmbH hatte Umsatzerlöse von immerhin 360.000 Euro pro Monat). Wie das FG Münster selbst feststellt, „wohnt jeder Ausgliederung das Risiko inne, dass sich neben den sich daraus ergebenden Vorteilen auch Nachteile ergeben, die gleichermaßen in Kauf zu nehmen sind“. Vorausschauende Rechtsberatung widmet sich sowohl den Vor- als auch den möglichen Nachteilen, bevor sie in eine verlässliche Handlungsempfehlung mündet.<br />
<span style="font-size:9pt;"></span><br />
Eine gute Nachricht hat das FG Münster aber auch parat: An der unmittelbaren Verfolgung der Zwecke der GmbH ließ das Gericht keinen Zweifel. Anders als es die Finanzverwaltung und auch die frühere Rechtsprechung noch verlangten, sei eine direkte Leistungsbeziehung zwischen der Körperschaft und dem begünstigten Personenkreis nicht erforderlich, um dem Unmittelbarkeitsgebot des § 57 AO Genüge zu tun. Vorliegend existierte eine solche Leistungsbeziehung zwischen der GmbH und den Patienten gerade nicht; die GmbH wurde in erster Linie direkt nur für die einzelnen Krankenhäuser tätig. Dies sei aber deswegen unschädlich, weil die Leistungen an die Krankenhäuser tatsächlich der Förderung des Gesundheitswesens und damit der unmittelbaren Zweckverwirklichung dienten. Dreiecksbeziehungen und Kooperationen zwischen gemeinnützigen Einrichtungen zur gemeinsamen Zweckerfüllung dürften damit künftig einfacher möglich sein (zur Kritik an der bisherigen Praxis vgl. bereits Hüttemann/Schauhoff, FR 2007, 1133).<span style="font-size:9pt;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/fg_muenster__urteil_vom_30.05.2011__az._9_k_73-09_k_f.pdf">FG Münster, Urteil v. 30.05.2011, Az. 9 K 73/09 K F.</a></p>
<p></span></p>
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		<title>Entgeltliche Tiervermittlung und Tierpension sind wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb</title>
		<link>http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/11/29/entgeltliche-tiervermittlung-und-tierpension-sind-wirtschaftlicher-geschaftsbetrieb/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 18:06:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In der gerichtlichen Spruchpraxis zeichnet sich eine einheitliche Linie ab, Tierschutz bzw. Tierpflege als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu werten und gezahlte Entgelte damit dem Regelumsatzsteuersatz von 19% zu unterwerfen. Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen daher aufpassen, dass die Tiervermittlung weder in der Satzung ausdrücklich aufgeführt noch tatsächlich zur Haupttätigkeit wird – ansonsten droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Den [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1833&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der gerichtlichen Spruchpraxis zeichnet sich eine einheitliche Linie ab, Tierschutz bzw. Tierpflege als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu werten und gezahlte Entgelte damit dem Regelumsatzsteuersatz von 19% zu unterwerfen. Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen daher aufpassen, dass die Tiervermittlung weder in der Satzung ausdrücklich aufgeführt noch tatsächlich zur Haupttätigkeit wird – ansonsten droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Den Anfang machte das FG Baden-Württemberg: Ein neu gegründeter Verein hatte sich vornehmlich auf die Rettung von Tieren aus Tötungsstationen im Ausland konzentriert, die anschließend gegen eine „Schutzgebühr“ von 150 &#8211; 300 Euro an neue Halter in Deutschland vermittelt wurden. Trotz vorheriger anderweitiger Auskunft wertete das Finanzamt diese Tätigkeit als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und unterwarf die Tiervermittlung dem regulären Umsatzsteuersatz von 19%. Mit seiner Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz bestätigte das Gericht diese Einschätzung. Die Bewertung als Zweckbetrieb scheitere bereits daran, dass die entgeltliche Tiervermittlung nicht die einzige Möglichkeit sei, den Tierschutz zu fördern. Insbesondere trete der Tierschutzverein durch seine Leistungen aber auch mit gewerblichen Tierhändlern in Konkurrenz, was die Zweckbetriebseigenschaft ausschließe.</p>
<p>Obgleich die Begründung durchaus angreifbar ist (gewerbliche Tierhändler beziehen ihre Zuchttiere sicherlich nicht aus ausländischen Tötungsstationen), finden sich die Begründungsansätze nahezu identisch auch in einer Entscheidung des VG Schleswig-Holstein wieder. Das Gericht hatte über die tierschutzrechtliche Anzeige- und Erlaubnispflicht der Tiervermittlung durch einen gemeinnützigen Verein zu entscheiden. Es bejahte die Pflicht unter Verweis darauf, dass der Verein wirtschaftlich bzw. gewerblich tätig werde und dabei mit privaten Anbietern in Konkurrenz trete. </p>
<p>Ähnlich verhält es sich nach einem weiteren Urteil des FG Baden-Württembergs mit dem Angebot einer Pferdepension durch einen gemeinnützigen Reitsportverein. Gegen ein gesondertes Aufgeld konnten Mitglieder ihre Pferde in die Pension einstellen und versorgen lassen. Das Gericht unterwarf die Entgelte dem vollen Umsatzsteuersatz und machte damit deutlich, dass es sich bei dem Angebot der Pferdepension um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelte. Sowohl eine vollkommene Umsatzsteuerfreiheit aufgrund Europarechts als auch die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Leistungen eines Zweckbetriebes kämen nicht in Betracht. Das Anbieten einer Pferdepension sei weder untrennbarer Kernbestand des Reitsports noch zur Durchführung des Sports unerlässlich. Zudem trete der Verein zu Erwerbszwecken mit anderen Anbietern in Konkurrenz, auch wenn sich das Angebot des Vereins nur an Mitglieder richte.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Die Tier<em>pflege</em> gegen Entgelt wird von der Finanzverwaltung auch schon bisher als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingeordnet. Die Tier<em>vermittlung</em> gegen Schutzgebühr im Rahmen des Betriebs eines Tierheimes hatten die Finanzämter hingegen bisher in der Regel als Zweckbetrieb behandelt. Nach der nun zu beobachtenden Eintracht verschiedener Gerichte dürfte sich diese Einschätzung bald ändern. Die Einnahmen aus entgeltlicher Tiervermittlung unterliegen damit der Körperschaftsteuer, die Umsätze dem vollen Steuersatz. Bildet die Tiervermittlung zudem die Haupttätigkeit eines Vereins (wie dies bei der Fokussierung auf die Rettung und Vermittlung ausländischer Tiere häufig der Fall ist), fällt damit zugleich der gemeinnützige Status. Folgerichtig dürfte dann auch die Rechtsfähigkeit des Vereins in Gefahr sein bzw. eine Neueintragung als rechtsfähiger Verein ausscheiden (vgl. die Artikel <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/06/21/kindergarten-und-kindertagesstatten-in-form-eines-e-v-unzulassig/" target="_blank">&#8222;Kindergärten und Kindertagesstätten in Form eines e.V. unzulässig&#8220;</a> und <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/08/30/wirtschaftliche-betatigung-fuhrt-zur-versagung-der-eintragung-ins-vereinsregister/" target="_blank">&#8222;Wirtschaftliche Betätigung führt zur Versagung der Eintragung ins Vereinsregister&#8220;</a>). Um solche ungewünschten Folgewirkungen zu vermeiden, sollte der Verein in Betracht ziehen, die entgeltliche Tiervermittlung auf einen separaten Rechtsträger (z.B. auf eine Tochter-GmbH) auszulagern.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/fg_baden-wuerttemberg__beschluss_vom_18.04.2011__az._14_v_4072-10.pdf">FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.04.2011, Az. 14 V 4072/10.</a><br />
<a href="http://www.winheller.com/files/vg_schleswig-holstein__urteil_v._17.08.2011__az._1_a_3110.pdf">VG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.08.2011, Az. 1 A 31/10.</a><br />
<a href="http://www.winheller.com/files/fg_baden-wuerttemberg__urteil_vom_30.06.2011__az._12_k_4547-08.pdf">FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.6.2011, Az. 12 K 4547/08.</a></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1833/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1833&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Umsatzsteuer bei der Überlassung von Werbefahrzeugen</title>
		<link>http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/11/29/umsatzsteuer-bei-der-uberlassung-von-werbefahrzeugen/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 17:49:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Fahrzeug gegen Werbung – ein Geschäft, das für die Werbeagentur, den Werbepartner sowie die beteiligte (i.d.R. gemeinnützige) Organisation von Vorteil sein kann. Es gilt jedoch, die Feinheiten der umsatzsteuerlichen Behandlung zu beachten. Mit diesen beschäftigt sich eine aktuelle Verfügung der OFD Karlsruhe. Auch hier zeigt sich erneut, dass es vor allem auf eine vorausschauende Planung [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1830&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fahrzeug gegen Werbung – ein Geschäft, das für die Werbeagentur, den Werbepartner sowie die beteiligte (i.d.R. gemeinnützige) Organisation von Vorteil sein kann. Es gilt jedoch, die Feinheiten der umsatzsteuerlichen Behandlung zu beachten. Mit diesen beschäftigt sich eine aktuelle Verfügung der OFD Karlsruhe. Auch hier zeigt sich erneut, dass es vor allem auf eine vorausschauende Planung ankommt. Vieles ist gestaltbar.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Die steuerliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen mit Werbeaufschriften durch Werbeagenturen an gemeinnützige Organisationen folgt <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2010/07/19/umsatzsteuer-beim-sponsoring/" target="_blank">Sponsoring-Grundsätzen</a>. Danach bildet die Nutzung des Fahrzeugs einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die gemeinnützige Organisation aktiv zur Werbewirksamkeit beiträgt. Die Verfügung nennt hierzu beispielsweise die Verpflichtung, das Fahrzeug über den notwendigen Umfang hinaus zu nutzen oder es werbewirksam abzustellen, Pressekonferenzen zu veranstalten oder Kontakte herzustellen. In den genannten Fällen hat die gemeinnützige Organisation Rechnungen über ihre Werbemaßnahmen auszustellen und 19% Umsatzsteuer auszuweisen. Ohne eine solche Gegenleistung fällt die Übernahme eines Werbemobils hingegen lediglich in den Bereich der Vermögensverwaltung. Das Fahren mit dem Werbemobil unterliegt als passive Gegenleistung dann nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.</p>
<p>Als Wert der Werbeleistung und damit als Rechnungsbetrag ist der Einkaufspreis des Fahrzeuges (ohne USt) anzusetzen. Die Werbeagentur wiederum stellt für die Fahrzeugüberlassung die Anschaffungskosten (ohne die Kosten für den Werbeaufdruck) in Rechnung. Damit die gemeinnützige Organisation hieraus die Vorsteuer ziehen kann, sollte sie das Fahrzeug ihrem unternehmerischen Bereich zuordnen, was eine entsprechende unternehmerische Nutzung von wenigstens 10% voraussetzt. Der ideelle Nutzungsanteil ist in den Folgejahren dann im Wege der unentgeltlichen Wertabgabe zu versteuern. Eine ausschließliche Nutzung im Rahmen der ideellen Zweckverwirklichung (z.B. nur Turnierfahrten, Pflegebesuche, Konzertauftritte, Behindertentransporte etc.) erlaubt hingegen <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2010/09/01/vorsteuerabzug-beim-sponsoring-durch-uberlassung-von-fahrzeugen/" target="_blank">keinen Vorsteuerabzug</a> und sollte daher möglichst vermieden werden.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Kann die gemeinnützige Organisation als Eigentümer oder wie ein Eigentümer das Fahrzeug nutzen (da z.B. als Laufzeit des Vertrags zwischen der Werbeagentur und der gemeinnützigen Körperschaft die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeuges vereinbart wurde), entsteht die Umsatzsteuer sowohl für die Überlassung als auch für die werbende Gegenleistung der Organisation gleich zu Beginn. Geht das Fahrzeug hingegen nach kurzer Überlassung wieder an die Agentur als Eigentümerin zurück, wird die Steuer erst bei Vertragsende fällig. Letzteres ist zu empfehlen, wenn die gemeinnützige Organisation das Fahrzeug ausschließlich ideell nutzen kann und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/ofd_karlsruhe__verfuegung_vom_25.08.2011__az._s_7100__karte_16.pdf">OFD Karlsruhe, Verfügung v. 25.08.2011, Az. S 7100 &#8211; Karte 16.</a></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1830/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1830&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Krankenhaushygiene ist umsatzsteuerfreie Heilbehandlung</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 17:40:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Infektionshygienische Leistungen eines Arztes an andere Ärzte und Krankenhäuser zur Erfüllung der gesetzlichen Hygienevorschriften werden umsatzsteuerfrei ausgeführt. Auch Infektionshygiene verfolgt einen therapeutischen Zweck und kann daher zu den ärztlichen Heilbehandlungen gerechnet werden, wie der BFH nun entschieden hat. Ein Arzt, der durch telefonischen Rat, schriftliche Gutachten und direkt vor Ort bei Laboren und Krankenhäusern als [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1824&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Infektionshygienische Leistungen eines Arztes an andere Ärzte und Krankenhäuser zur Erfüllung der gesetzlichen Hygienevorschriften werden umsatzsteuerfrei ausgeführt. Auch Infektionshygiene verfolgt einen therapeutischen Zweck und kann daher zu den ärztlichen Heilbehandlungen gerechnet werden, wie der BFH nun entschieden hat.</strong></p>
<p style="text-align:justify;">Ein Arzt, der durch telefonischen Rat, schriftliche Gutachten und direkt vor Ort bei Laboren und Krankenhäusern als Dienstleister u.a. sicherstellte, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen eingehalten wurden, hatte geklagt. Die umsatzsteuerliche Behandlung seiner Leistungen hing von der Frage ab, ob es sich bei den Tätigkeiten des Arztes um medizinische Heilbehandlungen im Sinne<br />
des Gesetzes handelte (zu den Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit vgl. den Artikel <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/10/31/umsatzsteuerfreiheit-physiotherapeutischer-leistungen-nur-auf-rezept/" target="_blank">&#8222;Umsatzsteuerfreiheit physiotherapeutischer Leistungen nur auf Rezept&#8220;</a>). Während die Vorinstanz die Hygieneleistungen noch als allgemeine Gesundheitsleistungen ohne konkreten therapeutischen Heilzweck ansah, wertete der BFH sie als eine ärztliche Tätigkeit zur unmittelbaren Sicherstellung der erforderlichen infektionshygienischen Voraussetzungen in medizinischen Einrichtungen. Soweit hierdurch die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften sichergestellt werde, handle es sich um eine steuerfreie medizinische Heilbehandlung.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Indem der BFH das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung bereits direkt aus dem Zweck der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben folgert, vermeidet er schwierige Abgrenzungsfragen zum konkreten Therapiezweck einer Leistung. Die Tür zur Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen ärztlicher Dienstleister hat sich damit weiter geöffnet.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/bfh__urteil_vom_18.08.2011__az._v_r_27-10.pdf">BFH, Urteil v. 18.08.2011, Az. V R 27/10.</a></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1824/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1824&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Bundesfreiwilligendienst einkommensteuerfrei</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 17:32:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nonprofitlawyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinnützigkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit Juli 2011 ersetzt der Bundesfreiwilligendienst den bisherigen Zivildienst, der im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht entfiel. Die Regelung der steuerlichen Behandlung der Bezüge aus einem entsprechenden Dienstverhältnis steht allerdings noch aus. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung gibt das Bayerische Landesamt für Steuern nun bekannt, dass man sich auf Bund-Länderebene auf die vorläufige Einkommensteuerfreiheit [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1821&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit Juli 2011 ersetzt der <a href="http://nonprofitlawyer.wordpress.com/2011/06/21/einfuhrung-des-bundesfreiwilligendienstes/" target="_blank">Bundesfreiwilligendienst</a> den bisherigen Zivildienst, der im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht entfiel. Die Regelung der steuerlichen Behandlung der Bezüge aus einem entsprechenden Dienstverhältnis steht allerdings noch aus. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung gibt das Bayerische Landesamt für Steuern nun bekannt, dass man sich auf Bund-Länderebene auf die vorläufige Einkommensteuerfreiheit der Bezüge (Bar- wie Sachlohn) geeinigt habe, was der alten Rechtslage zum Zivildienst entspricht.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;"><span style="text-decoration:underline;"><span style="font-size:9pt;">Hinweis</span></span>: Die (vorläufige) Einkommensteuerfreiheit des Bundesfreiwilligendienstes entbindet betroffene Arbeitgeber aber nicht von ihren lohnsteuerlichen Pflichten. Für entsprechende Arbeitnehmer ist ggf. ein steuerpflichtiger Lohn von 0,- Euro zu melden.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align:justify;"><span style="font-size:8pt;" lang="EN-US"><a href="http://www.winheller.com/files/lfst_bayern__verfuegung_v._24.10.2011__az._s_2331.1.1-1-9_st32__est-kartei_by____3_nr._5_karte_1.pdf">BayLfSt, Verfügung v. 24.10.2011, Az. S 2331.1.1-1/9 St32.</a></span></p>
<br />  <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nonprofitlawyer.wordpress.com/1821/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nonprofitlawyer.wordpress.com&amp;blog=903810&amp;post=1821&amp;subd=nonprofitlawyer&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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